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VG Augsburg, 24.04.2012 - Au 5 K 11.884 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Baugenehmigung für Einfamilienwohnhaus; entgegenstehende Festsetzungen eines Bebauungsplans; Wochenendhausgebiet; Begriff des Wochenendhauses; Maß der baulichen Nutzung; überbaubare Grundstücksflächen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2006 - 7 A 4947/05
Benutzung von Wochenendhaus als Lebensmittelpunkt
Auszug aus VG Augsburg, 24.04.2012 - Au 5 K 11.884
Verwiesen sei an dieser Stelle insbesondere auf die Aspekte der Ver- und Entsorgung, der wegemäßigen Erschließung sowie dem Anschluss an öffentliche Verkehrsmittel (vgl. zum Ganzen OVG NRW vom 23.10.2006, Az. 7 A 4947/05; juris). - BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
Auszug aus VG Augsburg, 24.04.2012 - Au 5 K 11.884
Je tiefer die Befreiung in das Interessengeflecht der Planung eingreift, desto eher liegt der Schluss auf eine Änderung der Planungskonzeption nahe, die nur im Wege einer Änderungsplanung möglich ist (vgl. BVerwG vom 5.3.1999, NVwZ 99, 1110). - BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 76.88
Festsetzungsinhalt eines Fluchtlinienplans - Abweichung von Planungsgrundzügen - …
Auszug aus VG Augsburg, 24.04.2012 - Au 5 K 11.884
Mit den Planungsgrundsätzen unvereinbar sind danach Abweichungen von einigem Gewicht, d.h. Abweichungen, bei denen sich unter Berücksichtigung des sich aus den Gesamtumständen ergebenden mutmaßlichen Willen des Planers die Annahme aufdrängt, dass sie etwas tangieren, was der Planung unter dem Blickwinkel der städtebaulichen Ordnung wichtig gewesen ist (vgl. BVerwG vom 9.3.1990, Az. 8 C 76/88; juris). - BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 43.87
Bauplanungsrecht: Nichtigkeit von § 25c Abs. 2 BauNVO 1990, Festsetzung eines …
Auszug aus VG Augsburg, 24.04.2012 - Au 5 K 11.884
Denn die Verbindung zwischen dem Bebauungsplan und der BauNVO ist "statisch", so dass auf die Fassung der BauNVO abzustellen ist, die im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses galt (vgl. BVerwG vom 27.2.1992 Az. 4 C 43.87; Juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2004 - 10 A 4840/01
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans
Auszug aus VG Augsburg, 24.04.2012 - Au 5 K 11.884
Hat der Plangeber hingegen eine Festsetzung "im Angesicht des Falles" für diesen Fall so und nicht anders gewollt, bleibt für eine Befreiung kein Raum (OVG NRW vom 20.2.2004 Az. 10 A 4840/01; juris).
- VG Regensburg, 24.07.2014 - RO 2 K 14.408
Bauvorbescheid für Einfamilienhaus außerhalb festgesetzter Baugrenzen; …
Damit handelt es sich bei der Frage, ob eine Bebauung mit einem weiteren freistehenden Gebäude auf einer Parzelle unter annähernder Verdoppelung der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig sein soll, um eine solche von erheblicher Relevanz, die nicht durch ein Vorgehen nach § 31 Abs. 2 BauGB sondern ggf. nur durch Umplanung zu lösen ist (vgl. VG Augsburg, U.v. 24.04.2012 - Au 5 K 11.884 - juris m.w.N.; VG Ansbach, U.v. 17.09.2013 - AN 3 K 13.00207 - juris). - VG Augsburg, 04.09.2014 - Au 5 K 13.1838
Verpflichtungsklage; Errichtung einer Fertigteilgarage; Außenbereich; …
Verwiesen sei an dieser Stelle insbesondere auf die Aspekte der Ver- und Entsorgung, der wegemäßigen Erschließung sowie dem Anschluss an öffentliche Verkehrsmittel (vgl. zum Ganzen OVG NRW, U.v. 23.10.2006 - 7 A 4947/05 - BauR 2007, 109 ff.; VG Augsburg, U.v. 24.4.2012 - Au 5 K 11.884 - juris Rn. 25).